Leistungsberechtigte werden in schulischen, vorschulischen Einrichtungen, Berufsausbildungseinrichtungen oder in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten begleitet. Je nach Bedarf erfolgt in folgenden Inhalten eine Unterstützung:
- Begleitungs- und Orientierungshilfen in der Einrichtung
- Unterstützung und Beaufsichtigung während der Betreuungszeiten
- Unterstützung bei lebenspraktischen Verrichtungen (bspw. Toilettengängen)
- Unterstützung bei pflegerischer und medizinischer Versorgung (keine Behandlungspflege)
- Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Hilfsmitteln
- Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten
- Begleitung bei Ausflügen
- Begleitung in Krisensituation