Psychosoziale Beratung

Psychosoziale Beratung

16a SGB II Kommunale Eingliederungsleistungen

Die Psychosoziale Beratung (PSB) ist eine Leistung zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung von Arbeitssuchenden, mit Vermittlungshemmnissen, ins Erwerbsleben, verankert im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende). Betroffene stehen dabei vor zu bewältigenden lebenspraktischen Aufgaben, für die sie umfassende Unterstützung, im psychischen und sozialen Bereich, benötigen, bis sie ihre instabile Situation wieder stabilisiert haben. Im Rahmen der psychosozialen Beratung erhalten Leistungsberechtigte demnach Hilfestellung bei folgenden Förderbedarfen:

  • Psychosoziale Entwicklung
  • Stabilisierung der Wohnsituation
  • Anbindung an medizinische und/oder pflegerische Versorgung
  • Behördliche Angelegenheiten
  • Beantragung von Leistungen, wie z.B. Familienhilfe, Eingliederungshilfe etc.
  • Anbindung an notwendige weiterführende Maßnahmen
  • U.a.

Bei der psychosozialen Beratung stehen die einzelnen Leistungsberechtigten im Mittelpunkt. Sie werden ganzheitlich und umfassend beraten und ressourcenorientiert unterstützt. Die konkreten Inhalte werden stets mit dem Leistungsträger abgesprochen und an die jeweils aktuellen Bedarfe angepasst.

Die psychosoziale Beratung ist kostenlos für die Betroffenen, sofern ein Auftrag seitens des Jobcenters vorliegt.

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