Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Seit dem 01.01.23 bietet Duha e.V. auch Leistungen der Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung gem. § 41 SGB VIII an. Die Hilfe wird für junge Erwachsene angeboten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und somit die Erziehungsverantwortung der Eltern erlischt. Betroffene sollen damit verselbstständigt werden, um ein eigenverantwortliches Leben führen zu können.

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