Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshilfe

Bedeutung der „Hilfe“ Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII

Kindern und Jugendlichen soll ein gleichberechtigtes und selbständiges Leben ermöglicht werden. Manchmal kann eine weitere Unterstützung der Eltern notwendig werden, wenn die Erziehung durch beide Eltern oder einen alleinerziehenden Elternteil nicht ausreichend gesichert ist.

Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung offensichtlich blockiert sind,
  • sich strafbar gemacht haben, oder anderweitig im Sozialverhalten aufgefallen sind,
  • Kinder sich mit ihren Eltern nicht verständigen können, weil sie selbst, oder ihre Eltern, eine Behinderung haben oder aufgrund anderer Barrieren sich nicht ausreichend verständigen können,
  • Eltern nicht wissen, wie sie ihre Kinder anleiten, fördern oder unterstützen können,
  • Eltern, sich bei ihren Kindern nicht durchsetzen können und deren Einfluss nicht wirksam genug ist,
  • die Interessen der Kinder- und Jugendlichen in ihrer Selbstentwicklung nicht genug Beachtung finden, dass sie ins Ungleichgewicht geraten.

Die Aufgabe des Erziehungsbeistandes ist es, die Verselbständigung des Jugendlichen/ zu fördern und ihm als Erzieher:in beizustehen, zum Beispiel:

  • in Krisensituationen,
  • bei schulischen Schwierigkeiten,
  • bei pubertätsbedingten Schwierigkeiten,
  • bei Kommunikationsproblemen,
  • bei Kontaktängsten.

Anders als bei der Familienhilfe steht hier nicht die Gesamtfamilie, sondern nur das Kind bzw. die Jugendlichen im Mittelpunkt. Jedoch auch immer unter Einbezug des Umfeldes, das heißt in der Familie, im Freundeskreis, im Kontakt mit den Lehrkräft:innen , im Verein an den er/sie aktiv ist, so dass diese in seiner/ihrer Selbstfindung innerhalb des Sozialraumes direkt unterstützt werden können. So werden die Kinder und Jugendlichen zeitweise auch in der Wohnung oder auch in den weiteren Umfeld begleitet.

Ziel ist auch die Unterstützung und Stärkung der Eltern bei der Erziehung. Dabei spielen die jeweiligen Lebenssituationen und die individuellen Fähigkeiten der Eltern eine richtungsgebende Rolle.

Die konkreten Inhalte der Hilfe werden mit dem Jugendamt und dem/der Jugendlichen und Betreuer:innen partizipativ besprochen und in einem Hilfeplan festgehalten.

Die Leistungen sind für die Rat- und Hilfesuchenden kostenlos, sofern ein Auftrag seitens des Jugendamtes vorliegt.

https://duha-ev.de/wp-content/uploads/2022/04/SPFH-Flyer.jpg

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