Die Einzelbetreuung erfolgt in enger Abstimmung mit den vorgegebenen Zielen der Eingliederungshilfe, den Eltern, den Angehörigen und soweit möglich mit dem Leistungsberechtigten selbst. Ziel ist das Abbauen von Defiziten und die Förderung der Selbstständigkeit. Der Klient und die Klientin werden in allen Sinnesbereichen ganzheitlich und allumfassend gefördert.