Kindern und Jugendlichen soll ein gleichberechtigtes und selbständiges Leben ermöglicht werden. Manchmal kann eine weitere Unterstützung der Eltern notwendig werden, wenn die Erziehung durch beide Eltern oder einen alleinerziehenden Elternteil nicht ausreichend gesichert ist.
Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn:
Die Aufgabe des Erziehungsbeistandes ist es, die Verselbständigung des Jugendlichen/ zu fördern und ihm als Erzieher:in beizustehen, zum Beispiel:
Anders als bei der Familienhilfe steht hier nicht die Gesamtfamilie, sondern nur das Kind bzw. die Jugendlichen im Mittelpunkt. Jedoch auch immer unter Einbezug des Umfeldes, das heißt in der Familie, im Freundeskreis, im Kontakt mit den Lehrkräft:innen , im Verein an den er/sie aktiv ist, so dass diese in seiner/ihrer Selbstfindung innerhalb des Sozialraumes direkt unterstützt werden können. So werden die Kinder und Jugendlichen zeitweise auch in der Wohnung oder auch in den weiteren Umfeld begleitet.
Ziel ist auch die Unterstützung und Stärkung der Eltern bei der Erziehung. Dabei spielen die jeweiligen Lebenssituationen und die individuellen Fähigkeiten der Eltern eine richtungsgebende Rolle.
Die konkreten Inhalte der Hilfe werden mit dem Jugendamt und dem/der Jugendlichen und Betreuer:innen partizipativ besprochen und in einem Hilfeplan festgehalten.
Die Leistungen sind für die Rat- und Hilfesuchenden kostenlos, sofern ein Auftrag seitens des Jugendamtes vorliegt.