Sozialpädagogische Familienhilfe

Bedeutung der „Hilfe“ Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Unterstützungsleistung für Familien. Dabei werden Eltern, Kinder, junge Menschen und deren Familien, die Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation benötigen, durch entsprechende Maßnahmen unterstützt.

Es gibt Lebensphasen und Lebensumstände, in denen es aus unterschiedlichen Gründen nicht gelingt, den Alltag im ausgewogenen Einklang der Bedürfnisse jedes einzelnen Familienmitglieds zu bewältigen. Die SPFH unterstützt Familien dabei, ihre eigenen jeweiligen Stärken und Möglichkeiten zu erkennen und für ihre Lebensbewältigung zu nutzen. Familien werden hierbei unterstützt, eigene Wege für den besseren Umgang mit alltäglichen Herausforderungen des Familienalltags zu finden und anhand exemplarischer Beispiele der Begleitung zu lernen. Eltern, Kinder und Jugendliche erhalten Unterstützung, um miteinander ins Gespräch zu kommen, damit sie gemeinsame, auf gegenseitigen Respekt aufbauende Lösungen für ihre jeweiligen Situationen finden können.

Dafür erhalten Familien:

  • Förderung in ihrer psychosozialen Entwicklung
  • Unterstützung bei der Kommunikation
  • Förderung der Schulfähigkeit
  • Motivation zur Leistungsfähigkeit
  • Begleitung zur Beziehungs- und Konfliktfähigkeit
  • Mithilfe bei der Verselbstständigung und Strukturierung im Bereich der Haushaltsorganisation und -planung
  • Unterstützung und Beratung in Erziehungsfragen

Im Rahmen der Familienhilfe können und sollen, andere Hilfen, insbesondere solche, die aufgrund einer vorhandenen oder drohenden Behinderung notwendig sind, erkannt und angeregt werden.

Duha e.V. profiliert sich durch kultursensible und sprachenvielfältige Beratung und Betreuung von Hilfe- und Ratsuchenden auf Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Kurdisch. Der Fokus liegt insbesondere bei der eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie auf der Ermöglichung positiver Lebensbedingungen für diese.

Hierbei liegt unser Schwerpunkt bei Kindern und Jugendlichen, die behindert sind, oder von Behinderung bedroht sind. 

Die konkreten Inhalte der Hilfe werden mit dem Jugendamt und dem Jugendlichen und Betreuer partizipativ besprochen und in einem Hilfeplan festgehalten. 

Die Leistungen sind für die Rat- und Hilfesuchenden kostenlos, sofern ein Auftrag seitens des Jugendamtes vorliegt. 

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